Die Landpartie

AGB

Reiseanmeldung
Ihre Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie uns zum Abschluss des Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen auf der Grundlage der Katalogausschreibung machen. Mit der Annahme der Anmeldung in Form unserer Reisebestätigung kommt der Reisevertrag zustande.
Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt ein neues Angebot von uns an Sie vor. Der Reisevertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn Sie die Annahme erklären oder uns durch Bezahlung der Anzahlung oder des Reisepreises zu erkennen geben, dass Sie den Reisevertrag auf der neuen Grundlage annehmen

Preise und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung des Landpartie-Kataloges 2017 sowie der Reisebestätigung.
Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsänderungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wir behalten uns in Einzelfällen vor, andere, aber vergleichbare Hotels zu buchen, als in der Reisebeschreibung ausgewiesen.
Preiserhöhungen nach Vertragsschluss können wir nur verlangen bei einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten (z. B. bei Fährfahrten oder für Kerosinzuschläge) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafen- oder Visagebühren), sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sind.
Preiserhöhungen sind auch dann nur bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Mehrkosten zulässig. Übersteigt die Preiserhöhung 3 % des Rechnungsbetrages der Reisebestätigung, können Sie kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Weitere gegenseitige Ansprüche bestehen dann nicht. Preiserhöhungen sind grundsätzlich ab dem 20. Tage vor dem geplanten Abreisetermin nicht mehr möglich.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den einzelnen Sitzplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Anzahlung und Restzahlung
Mit Eingang der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins bei Ihnen wird eine Anzahlung von 10 % auf den Reisepreis fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen senden wir Ihnen bis 3 Wochen vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen ab 4 Wochen vor Reisebeginn, direkt nach Zahlungseingang zu.

Rücktritt von der Reise, Umbuchung und vorzeitige Abreise durch Sie
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Bitte geben Sie uns den Rücktritt schriftlich bekannt. Wir schicken Ihnen dann unverzüglich die Stornobestätigung zu. Im Falle Ihres Rücktritts von einer gebuchten Reise verlangen wir für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen eine pauschalierte Entschädigung. Sie beträgt pro Person:
Rücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn bei Gruppenreisen und Individualtouren: 10 % des Reisepreises
Rücktritt 41 bis 29 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Rücktritt 28 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Rücktritt 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Ihnen bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
Treten Sie die Reise ohne Ankündigung nicht an oder brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann der volle Reisepreis fällig werden, wenn wir bei den Leistungsträgern (z. B. den Hotels) keine Erstattung der gebuchten Leistungen erwirken können.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Falls Sie für den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Platz gleichzeitig einen anderen Reiseteilnehmer vermitteln, fallen lediglich Umbuchungskosten in Höhe von € 50,– an. In diesem Falle haften Sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises bis zur Höhe der Stornokosten. Buchen Sie bis 42 Tage vor Reisebeginn auf einen anderen Termin im selben Kalenderjahr um, so berechnen wir lediglich Umbuchungskosten von € 30,– pro Person. Umbuchungen ab dem 42. Tag vor Reiseantritt und Umbuchungen der individuellen Radtouren werden wie Stornierungen behandelt.
Für Stornierungen von Teilleistungen werden mindestens Umbuchungsgebühren in Höhe von € 30,- pro Vorgang berechnet. Darüber hinaus gelten die jeweiligen, gesondert ausgewiesenen Stornobedingungen.
Für die Transportleistungen im Rahmen der Anreisepakete gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger (Bahn-, Fähr- und Fluggesellschaften). Für alle Flugleistungen im Rahmen der Anreisepakete sind nach den Bedingungen für Gruppenkontingente der Fluggesellschaften ab 65 Tage vor Reisebeginn 100 % Stornokosten fällig. Hier werden dann ausschließlich die im Preis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet. Visa- und Versicherungsgebühren sind nicht erstattbar.

Absage der Reise durch uns
Sollten wir gezwungen sein, eine Reise aus Gründen abzusagen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen (z. B. höhere Gewalt, Streik oder behördliche Anordnungen), erstatten wir Ihnen den von Ihnen bereits bezahlten Betrag zurück.
Wir sind zudem berechtigt, eine Reise bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen.
Die Mindestteilnehmerzahl bei geführten Gruppenreisen beträgt 8 Gäste. Bei den individuellen Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl, sofern vorhanden, in der Ausschreibung angegeben. Auch in diesem Fall erstatten wir Ihnen alle bereits gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Gewährleistung
Sollte die Reise trotz unserer sorgfältigen Vorbereitung einen Mangel aufweisen, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln des Reiserechtes.
Unsere Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Ihr Reisepreis ist insolvenzgesichert. Den Sicherungsschein senden wir Ihnen mit der Reisebestätigung zu.
Unsere Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechts für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit wir den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht Personenschäden sind und die von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haften wir mit maximal € 4.100,– pro Gast und Reise.
Für Verlust oder Schaden an Reisegepäck oder von Ihnen mitgebrachten Fahrrädern haften wir nur, wenn uns ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.
Soweit haftungseinschränkende oder haftungsausschließende internationale Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, zur Anwendung kommen, ist unsere Haftung ebenfalls entsprechend der Abkommen und Vorschriften eingeschränkt oder ausgeschlossen. In der Regel handelt es sich hierbei um Abkommen, die die Haftung im Falle von Schäden und Unfällen im Rahmen von Transporten (Luft, See und Bahn) regeln.

Reiseformalitäten und Ihre Sorgfaltspflichten
Es handelt sich um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, den Anforderungen der Reise gewachsen zu sein. Wir beraten Sie gern zu den speziellen Anforderungen der einzelnen Reiseziele. Sie sind für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich.
Wir informieren Sie im Vorfeld der Reise rechtzeitig über Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Insbesondere für alle Storno- und Umbuchungskosten, die in diesem Zusammenhang entstehen (z. B. Flüge, Fahrkarten, Hotels), haften Sie selbst.
Für Schäden an überlassenen Rädern und Ausrüstungsgegenständen haften Sie nur, wenn Sie sich nicht mehr im Einflussbereich der Reiseleitung befinden oder Weisungen der Reiseleitung zum Sichern der Ausrüstungsgegenstände/Räder nicht beachten.
Auf individuellen Reisen, auf denen Sie keine Reiseleitung begleitet, haften Sie für Schäden und Verlust von Ihnen zum Gebrauch überlassenen Ausrüstungsgegenständen und Rädern.

Tageweise Beschreibung
Die Tagesanordnung der Touren und das Tagesprogramm können sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten das nötig machen (z. B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten oder geänderte Fähr- und Fahrpläne). Maßgeblich ist dann das am Vortag angekündigte Programm.

Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss von Reiseunfall-, Reiserücktrittskosten-, Notfall- und Reisegepäckversicherung. Diese Versicherungen sind nicht im ausgeschriebenen Reisepreis enthalten. Wir haben entsprechende Versicherungen für Sie vorbereitet und beraten Sie gern.
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Restes der Reisebedingungen oder des Reisevertrages zur Folge. Sie können uns nur an unserem Sitz in Oldenburg verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Alle uns zur Verfügung gestellten Daten sind von uns gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sofern Sie es nicht ausdrücklich ablehnen, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, Ihren Wohnort und Ihre Telefonnummer auf der Liste der Mitreisenden aufzuführen.
Veranstalter:
Die Landpartie Radeln und Reisen GmbH
Am Schulgraben 6 • D-26135 Oldenburg
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